Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
| Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung | |||
|
besgb [2026/05/21 15:58] admin |
besgb [2026/05/21 16:47] (aktuell) admin |
||
|---|---|---|---|
| Zeile 160: | Zeile 160: | ||
| Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine unbeabsichtigte Lücke enthalten sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gilt das Gesetz. | Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine unbeabsichtigte Lücke enthalten sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gilt das Gesetz. | ||
| - | Stand: | + | Stand: |